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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Toros Outdoors – Kanu-Camps und -Kurse

1. Buchung und Abschluss des Vertrags

1.1. Mit der Buchung (Anmeldung) bietet der Kurs- bzw. Campteilnehmer Toros Outdoors den Abschluss des Vertrags verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Ausschreibung und die ergänzenden Informationen von Toros Outdoors für den jeweiligen Kurs bzw. das Camp, soweit diese dem Kurs- bzw. Campteilnehmer vorliegen.

1.2. Die Buchung durch den Kurs- bzw. Campteilnehmer erfolgt per Buchungsformular, 

E-Mail oder mündlich.

1.3. Der Kurs- bzw. Campteilnehmer hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.

1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung/Buchungsbestätigung von Toros Outdoors zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. 

Bezahlung

2.1. Es gelten die mit der Buchung bestätigten Preise und Leistungen. Die Zahlung erfolgt per Rechnung durch den Kurs- bzw. Campteilnehmer auf ein von Toros Outdoors zu benennendes Bankkonto.

2.2. Mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung wird in jedem Fall eine Anzahlung von 20 % des Preises fällig, mindestens aber 50 € pro Person.

2.3. Die (Rest-)Zahlung ist 60 Tage vor Antritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

2.4. Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig innerhalb von 7  Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung/Rechnung ein oder verweigert eine Bank den Ausgleich der fälligen Zahlung und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist Toros Outdoors berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden die Rücktrittskosten (Stornogebühren) aus Ziffer 3 erhoben.

2.5. Eine Anmeldung ab 60 Tage vor Antritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Preis sofort mit Erhalt der Bestätigung fällig ist. Der jeweils fällige Betrag muss innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung/Rechnung gezahlt sein.

2.6. Bei Verweigerung des Zahlungsausgleichs durch eine Bank wird außerdem eine

Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 € pro Buchung erhoben. Dem Kurs- bzw. Campteilnehmer bleibt der Nachweis, dass kein oder ein erheblich geringerer Schaden entstanden ist, vorbehalten.

3. Rücktritt vor Beginn/Stornokosten

3.1. Der Kurs- bzw. Campteilnehmer kann jederzeit vor Beginn von der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Toros Outdoors unter angegebener Adresse zu erklären.

3.2. Tritt der Kurs- bzw. Campteilnehmer vor Beginn zurück oder tritt er die Leistung nicht an, so verliert Toros Outdoors den Anspruch auf den Preis. Stattdessen kann Toros Outdoors, soweit der Rücktritt nicht von Toros Outdoors zu vertreten ist oder ein Fall der höheren Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Preis verlangen.

3.3. Toros Outdoors hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter

Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn in einem prozentualen Verhältnis zum Preis pauschalisiert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kurs- bzw. Campteilnehmers wie folgt berechnet:

bis zum 60. Tag vor Beginn 20 %, mindestens 50 €

vom 59. bis zum 30. Tag vor Beginn 50 %

vom 29. Tag bis zum Tag des Antritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Beginn 100%

Toros Outdoors behält sich vor, in Abweichung von aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Toros Outdoors nachweisen kann, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Toros Outdoors verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

Toros Outdoors empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

4. Rücktritt seitens Toros Outdoors

4.1 Bei Nichterreichen einer festgesetzten Mindestteilnehmerzahl, die abhängig von dem

Leistungsprodukt ist, ist Toros Outdoors berechtigt, bis 28 Tage vor Beginn vom Vertrag

zurückzutreten, wenn in der Leistungsausschreibung gemäß Prospekt und Buchungsbestätigung für die entsprechende Leistung auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.

4.2. Im Fall des Rücktritts von Toros Outdoors ist der Kurs- bzw. Campteilnehmer berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Leistung zu verlangen, wenn Toros Outdoors in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Kurs- bzw. Campteilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Kurs- bzw. Campteilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung von Toros Outdoors diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Kurs- bzw. Campteilnehmer von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Leistung keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Preis unverzüglich zurück.

4.3. Toros Outdoors kann vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kurs- bzw. Campteilnehmer die Durchführung der Leistung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Toros Outdoors, so behält er sich den Anspruch auf den Preis vor; unter Anrechnung des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die Toros Outdoors aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnliche Umstände

5.1. Wird die Leistung nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Beginn erhält der Kurs- bzw. Campteilnehmer den gezahlten Preis zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann Toros Outdoors ein Entgelt verlangen.

5.2. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall hat Toros Outdoors einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen.

6. Umbuchungen

Bis zum Antritt kann der Kurs- bzw. Campteilnehmer verlangen, dass ein geeigneter Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an Toros Outdoors. Dieser kann dem Eintritt des Dritten anstelle des angemeldeten Kurs- bzw. Campteilnehmer widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Kurs- bzw. Campteilnehmer, ist Toros Outdoors berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal 20 € zu verlangen. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kurs- bzw. Campteilnehmer unbenommen. Für den Preis und die

durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der Kurs- bzw. Campteilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

Teilnahmevoraussetzungen

Mit der Buchung sichert der Kurs- bzw. Campteilnehmer zu, über die für die jeweilige Tour

erforderliche körperliche und geistige Verfassung zu verfügen. Gleiches gilt für weitergehende Voraussetzungen sportlich-technischer Art, die der Kurs- bzw. Campausschreibung zu entnehmen sind. Mit seiner Buchung erklärt der Kurs- bzw. Campteilnehmer, in ruhigem wie bewegtem Wasser schwimmen zu können. Generell ist die Ausübung des Wildwassersports als Natursport mit der Gefahr einer körperlichen Verletzung verbunden. Der Kurs- bzw. Campteilnehmer erkennt dies an und tut sein Nötiges, um Gefahren abzuwehren. Den Aufforderungen der begleitenden Kajaklehrer und Guides ist Folge zu leisten. Sollte ein Kurs- bzw. Campteilnehmer die Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllen oder sich und andere Teilnehmer gefährden, ist Toros Outdoors jederzeit berechtigt, denjenigen von der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Preises besteht in diesem Fall nicht. Als Teilnehmer verpflichtet man sich zum Abschluss ausreichender Versicherungen.

Beschränkung der Haftungsbegrenzung

8.1. Die vertragliche Haftung von Toros Outdoors für Schäden, die nicht aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Preis beschränkt.

a) soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder

b) soweit Toros Outdoors für einen dem Kurs- bzw. Campteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.2. Die deliktische Haftung von Toros Outdoors für Sach- und Vermögensschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Preis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kurs- bzw. Campteilnehmer und Leistung.

8.3. Toros Outdoors haftet nicht für Leistungsträger bei Personen- und Sachschäden im

Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.

Beförderungsleistungen von und zum Ausgangs- und Zielort) wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kurs- bzw. Campteilnehmer erkennbar nicht Bestandteil der Leistung des sind.

8.4. Bei Überlassung geliehener Ausrüstung haftet der Kurs- bzw. Campteilnehmer Toros

Outdoors gegenüber für alle Schäden, die infolge fehlerhafter, unsorgfältiger Benutzung eingetreten sind.

8.5. Die Teilnahme an Paddelkursen und Wildwassercamps muss der Kurs- bzw. Campteilnehmer selbst verantworten. Die Haftung von Toros Outdoors ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Verletzungen und körperliche Schäden in Folge von Fahrfehlern sind inhärenter Teil des Wildwassersports. Im Extremfall kann Fehlverhalten im Wildwassersport tödliche Konsequenzen haben. Toros Outdoors kann nicht haftbar gemacht werden bei Schäden, die durch das Fehlverhalten des Teilnehmers entstehen. Ein gewisses Restrisiko lässt sich auch bei umsichtiger Betreuung durch Toros Outdoors nicht gänzlich ausschließen. Es wird der Abschluss einer Unfallversicherung sowie einer Bergekostenersicherung empfohlen. Ebenso empfehlen wir eine Auslandskrankenversicherung samt Rückführung im medizinischen Notfall abzuschließen.

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Leistung geltend zu machen. Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB (soweit hinsichtlich der Leistung zutreffend) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Toros Outdoors oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Toros Outdoors beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Toros Outdoors oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Toros Outdoors beruhen.

9.2. Alle übrigen Ansprüche des Kurs- bzw. Campteilnehmers nach den §§ 651c bis 651f BGB (soweit hinsichtlich der Leistung zutreffend) verjähren in einem Jahr.

9.3. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Toros Outdoors unter angegebener Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kurs- bzw. Campteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kurs- bzw. Campteilnehmer und Toros Outdoors Verhandlungen über den Anspruch oder die Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kurs- bzw. Campteilnehmer oder Toros Outdoors die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die

Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

10.1. Der Kurs- bzw. Campteilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinem Lasten.

10.2. Toros Outdoors haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Toros Outdoors eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

Rechtswahl

11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Toros Outdoors findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

11.2. Soweit Klagen des Kunden gegen Toros Outdoors im Ausland für seine Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12. Gerichtsstand

12.1. Der Kurs- bzw. Campteilnehmer kann Toros Outdoors nur an dessen Sitz verklagen.

12.2. Für Klagen von Toros Outdoors gegen den Kurs- bzw. Campteilnehmer ist der Wohnsitz des Kurs- bzw. Campteilnehmers maßgeblich. Für Klagen gegen Kurs- bzw. Campteilnehmer bzw. Vertragspartner des Vertrags, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Toros Outdoors vereinbart.

12.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler

Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Kurs- bzw. Campteilnehmer und Toros Outdoors anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kurs- bzw. Campteilnehmers ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im

Mitgliedsstaat der EU, dem der Kurs- bzw. Campteilnehmer angehört, für den Kurs- bzw.

Campteilnehmer günstiger sind als die entsprechenden deutschen Vorschriften.

13. Streitbeilegung / ODR-Verordnung / ADR-Richtlinie

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr.

14. Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung gilt durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.